„Only in Belgium“
Im Kampf gegen illegale Steuervorteile für multinationale Konzerne hat die EU-Kommission Anfang dieser Woche nun auch eine belgische Regelung für unzulässig erklärt (Staatliche Beihilfe SA.37667, (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-42_de.htm). Seit 2013 untersucht die EU-Kommission nunmehr, ob einzelne Mitgliedstaaten, die an sich legalen rechtsverbindlichen Steuervorabentscheide (sog. „Taxrulings“) zur Gewährung unzulässiger selektiver Vorteile missbrauchen. Auslöser für die Überprüfungen war die sogenannte LuxLeaks-Affäre. Ende 2014 hatte ein internationales Recherchenetzwerk hunderte von Fällen aufgedeckt, bei denen multinationale Konzerne in Luxemburg von auf Grundlage von Taxrulings ihre Steuerpflicht reduzieren konnten.