„Only in Belgium“

Im Kampf gegen illegale Steuervorteile für multinationale Konzerne hat die EU-Kommission Anfang dieser Woche nun auch eine belgische Regelung für unzulässig erklärt (Staatliche Beihilfe SA.37667, (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-42_de.htm). Seit 2013 untersucht die EU-Kommission nunmehr, ob einzelne Mitgliedstaaten, die an sich legalen rechtsverbindlichen Steuervorabentscheide (sog. „Taxrulings“) zur Gewährung unzulässiger selektiver Vorteile missbrauchen. Auslöser für die Überprüfungen war die sogenannte LuxLeaks-Affäre. Ende 2014 hatte ein internationales Recherchenetzwerk hunderte von Fällen aufgedeckt, bei denen multinationale Konzerne in Luxemburg von auf Grundlage von Taxrulings ihre Steuerpflicht reduzieren konnten.

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Was ich schon immer zum Flughafen Tallinn sagen wollte …

Die Kommission hat festgestellt, dass der mithilfe des Kohäsionsfonds finanzierte Ausbau des internationalen Flughafens Tallinn (Estland) unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Diese Feststellung ist wenig verwunderlich. Der Beschluss wirft beim Leser eher die Frage auf, wie lange die Kommission die nahezu unübersehbare Reihe unproblematischer Flughafengenehmigungen noch fortsetzen möchte, bis sie die ressourcenintensive Einzelfallprüfung einstellt und eine Freistellung für die staatliche Finanzierung derartiger Infrastrukturen schafft.

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Gemeinnützig seit 1934 – Kommission billigt Steuerbefreiungen für die Deutschen Jugendherbergen

Jugendherberge – der Begriff weckt bei vielen die Erinnerung an Klassenfahrten, Stockbetten und kalten Hagebuttentee. Aber wie bei anderen Erinnerungen auch entspricht dieses Bild nicht mehr ganz der Realität. Viele Jugendherbergen haben inzwischen Hotelstandard und richten ihr Angebot nicht mehr nur auf Schulklassen aus. Ihre staatliche Förderung rückt damit in das Blickfeld des Beihilfenrechts – eine erste Entscheidung hierzu hat die Kommission nun getroffen. (mehr …)

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Droht der Energiewende in Deutschland wieder Gegenwind aus Brüssel?

Strommarkt zwischen Versorgungssicherheit und Klimazielen

Seit der Liberalisierung vor über zehn Jahren befindet sich der Strommarkt in Deutschland nach wie vor im Umbruch. Geprägt wird die aktuelle Situation dabei nicht nur durch die fortschreitende Einbindung in den Europäischen Strommarkt. Der Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität auf der einen, steht die Verpflichtung zur Umsetzung politscher Vorgaben auf der anderen Seite gegenüber. Neben dem Ausstieg aus der Atomenergie ab 2022 (sowie dessen Finanzierung) hat der Stromsektor daher in den nächsten Jahren u.a. zur Erreichung des nationalen Klimaziels die Reduzierung von 22 Mio.t Co2 bis 2020 zu verkraften.

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Deutsche Post: Die „Ergänzungsentscheidung“ im kalten Licht des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts

Kann die Kommission ein abgeschlossenes förmliches Beihilfeprüfverfahren zur „ergänzenden Prüfung“ noch einmal eröffnen, um neu übermittelte Informationen einzubeziehen, ohne die zuvor getroffene Entscheidung wieder aufzuheben?

Das Gericht hat dies in der Rechtssache T-421/07 RENV, Deutsche Post/Kommission vom 18. September verneint und die Entscheidung zum Anlass genommen, Reichweite und Grenzen der Bindung der Kommission an ihre eigenen verfahrensabschließenden Entscheidungen aufzuzeigen. (mehr …)

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