Was lange währt – wird endlich gut? Notion of Aid reloaded

Am 19. Mai 2016 hat die Kommission die „Notion of Aid“ veröffentlicht http://ec.europa.eu/competition/state_aid/modernisation/notice_of_aid_de.pdf

Diese Bekanntmachung zum Beihilfenbegriff ist der letzte Baustein der State aid modernisation, der noch unter Vizepräsident und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia angestoßen wurde. Zwei Jahre sind nunmehr nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs vergangen. Große Begeisterung hatte die Kommission mit ihrem Ansatz, alle Fragen rund um den Beihilfentatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV in einem Papier lösen zu wollen, in 2014 nicht ausgelöst. Im Rahmen der Konsultation wurde dabei zum einen die grundsätzliche Frage gestellt, ob ein solches Papier überhaupt gebraucht werde. Zum anderen wurde kritisiert, dass die Kommission mit ihrer Bekanntmachung bewusst versuche, ihre Entscheidungspraxis und die Rechtsprechung der Europäischen Gerichte „zu kanalisieren“.

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Sind öffentliche Unternehmen mit einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft ein bevorzugter Vertragspartner?

Sind öffentliche Unternehmen mit einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft ein bevorzugter Vertragspartner?

Probleme der Nachweisbarkeit eines beihilferechtlichen Vorteils auf der Grundlage von Factoringleistungen im Lichte der „IFP“-Entscheidung des EuG

Das Gericht hat mit Urteil vom 26. Mai 2016 (Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-479/11 und T-157/12 Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission) den Beschluss der Kommission, die implizite unbeschränkte Bürgschaft des französischen Staates zugunsten des Institut Français du Pétrole als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt. Das Gericht stützt seine Entscheidung unter anderem auf den unzureichenden Nachweis eines tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteils durch diese Bürgschaft.

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Das EEG 2012 enthielt staatliche Beihilfen!

Mit Urteil vom 10. Mai 2016 hat das EuG entschieden, dass das Gesetz über erneuerbare Energien in seiner Fassung von 2012 („EEG 2012“) Beihilfen enthielt. Damit weist es die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 25. November 2014 ab, in dem diese zu dem Ergebnis kommt, dass sowohl die Regelungen über die Förderung von Erzeugern erneuerbarer Energie als auch die Verringerung der Umlage für stromintensive Unternehmen als staatliche Beihilfen einzustufen sind.

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Beihilfen für Liegeplatz 4 in Cuxhaven

Die Kommission hatte bereits am 11.2. diesen Jahres erneut eine staatliche Beihilfe im Seehafensektor genehmigt. Dieses Mal betrifft es den Hafen in Cuxhaven und den dort geplanten Liegeplatz 4 sowie eine weitere logistische Infrastruktur (Staatliche Beihilfe SA.41927). Eingebettet ist dieser – in der vergangenen Woche veröffentlichte – Beschluss in die aktuelle Entwicklung der Beihilfenkontrolle im Infrastrukturbereich.

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Neues von der AGVO

Die seit dem 01.07.2014 geltende Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist eines der Kernstücke der in den letzten Jahren durch die Kommission angestrengten Beihilfenrechtsmodernisierung („SAM“). Sowohl die Kommission wie auch die Mitgliedstaaten haben seitdem sehr für die Inanspruchnahme der AGVO geworben. Das Ziel: Notifizierungsverfahren sollen sich vor allem auf große bzw. komplexe Beihilfemaßnahmen fokussieren. „Gute Beihilfen“ – d.h. solche, mit denen die in der AGVO anerkannten gemeinschaftlichen Ziele verfolgt werden und deren Umfang und wettbewerbsverzerrende Wirkungen begrenzt sind – sollen dagegen schnell und ohne vorherige Anmeldung gewährt werden können. Um die Nutzbarkeit der AGVO weiter voranzutreiben hat die Kommission im März nun zwei neue Papiere veröffentlicht: Hierbei handelt es sich zum einen um einen Praxisleitfaden zum Verständnis der einzelnen Artikel der AGVO („Practical Guide to the GBER“, derzeit nur auf Englisch verfügbar). Zum anderen wurde die Konsultation zu einem Entwurf der Kommission für Überarbeitungen der AGVO eröffnet. Dieser betrifft insbesondere die Ergänzung der AGVO um Freistellungen für Investitionsbeihilfen für Häfen und Flughäfen. (mehr …)

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