Ruling (Tax) rulings… Die Kommission stellt die Beihilferechtswidrigkeit vorteilhafter Steuervorbescheide für Fiat und Starbucks fest
Bereits seit 2013 untersucht die Kommission die mitgliedstaatliche Praxis sog. Steuervorbescheide („tax rulings“) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Beihilfenrecht. Lux Leaks sei Dank ist zunächst besonders Luxemburg in den Fokus geraten. Aber auch die übrigen Mitgliedstaaten der Union haben der Kommission inzwischen Auskunft geben müssen. In 2014 eröffnete sie zudem mehrere förmliche Prüfverfahren – u.a. Apple, Starbucks, Fiat und Amazon wurden als potentielle Beihilfenempfänger benannt. Nun hat die Kommission erste Entscheidungen gefällt: Sie stellte fest, dass Luxemburg der Finanzierungsgesellschaft von Fiat (FFT) und die Niederlande der Kaffeerösterei der Starbucks-Gruppe mittels Steuervorbescheid selektive Steuerbegünstigungen gewährt haben, die gegen das Beihilfenrecht verstoßen. Beide Unternehmen müssen nun mit einer Beihilfenrückforderung in Form einer Steuernachzahlung in Höhe von ca. 30 Mio. € rechnen. (mehr …)