Ruling (Tax) rulings… Die Kommission stellt die Beihilferechtswidrigkeit vorteilhafter Steuervorbescheide für Fiat und Starbucks fest

Bereits seit 2013 untersucht die Kommission die mitgliedstaatliche Praxis sog. Steuervorbescheide („tax rulings“) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Beihilfenrecht. Lux Leaks sei Dank ist zunächst besonders Luxemburg in den Fokus geraten. Aber auch die übrigen Mitgliedstaaten der Union haben der Kommission inzwischen Auskunft geben müssen. In 2014 eröffnete sie zudem mehrere förmliche Prüfverfahren – u.a. Apple, Starbucks, Fiat und Amazon wurden als potentielle Beihilfenempfänger benannt. Nun hat die Kommission erste Entscheidungen gefällt: Sie stellte fest, dass Luxemburg der Finanzierungsgesellschaft von Fiat (FFT) und die Niederlande der Kaffeerösterei der Starbucks-Gruppe mittels Steuervorbescheid selektive Steuerbegünstigungen gewährt haben, die gegen das Beihilfenrecht verstoßen. Beide Unternehmen müssen nun mit einer Beihilfenrückforderung in Form einer Steuernachzahlung in Höhe von ca. 30 Mio. € rechnen. (mehr …)

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Infrastrukturen im (Prüf-)Raster des Beihilfenrechts – die Kommission veröffentlicht neue „Analytical Grids“ zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten

Die Kommission hat am 21.09.2015 eine neue Sammlung von Prüfrastern („Analytical Grids“) zur Anwendung des Beihilfenrechts auf die öffentliche Finanzierung von Infrastrukturprojekten publiziert. Es handelt sich hierbei zwar „nur“ um ein nicht-rechtsverbindliches Arbeitsdokument der Kommission, das eine Einzelfallprüfung nicht ersetzen kann. Die Prüfraster spiegeln aber den gegenwärtigen Stand des Beihilfenrechts im Bereich verschiedenster spezifischer Infrastrukturen wider und sind damit eine gute Grundlage für die Einschätzung der Beihilfenrelevanz von Infrastrukturförderung. Das Papier liegt bislang nur in englischer Sprache vor. (mehr …)

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Das hessische Handbuch zum Beihilfenrecht oder Beihilfenrecht ist keine Nobelpreiswissenschaft

Das Land Hessen und der Hessische Städtetag haben mit tatkräftiger Unterstützung von zwei bekannten Beratungsgesellschaften einen überaus lesenswerten Leitfaden zur Anwendung des Beihilfenrechts auf kommunaler Ebene verfasst. Vor dem Hintergrund zunehmender Bedeutung aber nach wie vor fehlender Präsenz des Beihilfenrechts auf kommunaler Ebene ein lobenswerter Ansatz – über die Grenzen von Hessen hinaus. (mehr …)

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Zins oder Zinseszins – das ist hier die Frage!

Das Vorabentscheidungsverfahren Rs. C-89/14 behandelt die Auslegung von Art. 14 VO 459/99 sowie der Art. 9, 11 und 13 der VO 794/2004. Der Gerichtshof hatte dabei die Frage zu klären, ob Italien eine rechtswidrige Beihilfe aufgrund einer nationalen Vorschrift mit Zinseszinsen zurückfordern darf, auch wenn die Entscheidung der Kommission, auf deren Grundlage die Rückforderung zu erfolgen hat, noch vor Inkrafttreten der VO 794/2004 ergangen ist.

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Fail to recover – ein déjà-vu! Die Kommission verklagt Frankreich wegen unterlassener Rückforderung unzulässiger Beihilfen für Fluggesellschaften

Nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV kann die Kommission beim Gerichtshof Klage gegen einen Mitgliedstaat erheben, wenn dieser einem Beschluss der Kommission zur Rückforderung von Beihilfen nicht nachkommt. Von dieser Möglichkeit hat die Kommission nun gegenüber Frankreich Gebrauch gemacht.

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