Verbesserung der Fördermöglichkeiten indirekter Emissionskosten für energieintensive Unternehmen
Bereits im Jahr 2022 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, auf deren Grundlage energieintensive Unternehmen für die Auswirkung der CO2-Preise auf die Stromkosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) eine teilweise Erstattung gewährt wird. Energieintensive Unternehmen können somit seinen Ausgleich für die zwischen 2021 und 2030 angefallenen indirekten Emissionskosten jeweils für das Vorjahr beantragen. Eine Abschlusszahlung ist für das Jahr 2031 vorgesehen.