Das Medienfreiheitsgesetz verschafft keine Freiheit vom Beihilfen- und Vergaberecht

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) - eigentlich die VO 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 - ist veröffentlicht, in Kraft getreten und wird, von einigen Ausnahmen abgesehen, ab dem 8. August 2025 gelten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, offene Fragen zu klären.

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Altmark Trans reloaded

Für Beihilferechtler sind bestimmte Regionen Deutschlands berufsbedingt belegt. Ich kann z.B. nicht durch Deggendorf fahren, ohne an Beihilferückforderung zu denken. Gleiches gilt für die Altmark in Sachsen-Anhalt. Diese déformation professionelle ist auf Entscheidungen der Kommission oder Unionsgerichte zurückzuführen, die unter den Namen der Städte oder Regionen europaweit abgespeichert sind. Insbesondere die Altmark hat sich durch das Urteil des EuGH vom 24.07.2003, R. C-280/00 und das darauf von der Kommission erlassene „DawI-Paket“ ins Herz eines jeden Beihilferechtlers gebrannt. Am 13.06.2024 hat die Kommission nun ein förmliches Prüfverfahren eröffnet, in dem es erneut um die Gewährung von Ausgleichsleistungen zugunsten eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens in Deutschland geht.

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Beihilferechtliche Genehmigung eines weiteren Vorhabens zur Wasserstoffwertschöpfungskette: IPCEI Hy2Move

Unter dem Namen „Hy2Move“ haben die sieben Mitgliedstaaten Estland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Slowakei, Spanien und Deutschland ein gemeinsames Wasserstoffvorhaben bei der EU-Kommission angemeldet. Hy2Move ergänzt damit die drei ersten IPCEIs zur Wasserstoff-Wertschöpfungskette IPCEI Hy2Tech (Entwicklung von H2-Technologien), IPCEI Hy2Use (Wasserstoff-Anwendungen) und IPCEI Hy2Infra (Infrastruktur).

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Beihilfen für Condor gehen in die nächste Runde – EuG erklärt Beschluss der Kommission vom 26.07.2021 für nichtig

Viele Fluggesellschaften waren während der Corona-Pandemie aufgrund der Reisebeschränkungen in Schieflage geraten und mussten mit Hilfe staatlicher Unterstützung gerettet werden. Der Fall Condor – in dem am 8.4.2024 erneut das EuG zu entscheiden hatte – hat darüber hinaus einige weitere Besonderheiten zu bieten.

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