Ende einer Beihilferechtssaga: EuGH erklärt Steuervorteile für Apple durch „Tax Rulings“ als unzulässige staatliche Beihilfe

Dr. Franziska Pingel Mit seiner Entscheidung vom 10.09.2024 in der Rechtssache C-465/20 P hebt der EuGH das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 15.07.2020 (T-778/16 und T-892/16) auf. Der EuGH bestätigt damit die Auffassung der Europäischen Kommission, dass Irland Apple durch zwei Steuervorbescheide – sogenannte „Tax Rulings“ – rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt hat.…

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Erste eingehende Prüfung nach der Drittstaatensubventionsverordnung

Die Europäische Kommission hat ausweislich einer Pressemitteilung vom 16.02.2024 die erste eingehende Prüfung nach der Drittstaatensubventionsverordnung (VO (EU) 2022/2560, sog. DSVO) eingeleitet. Diese Prüfung betrifft ein öffentliches Vergabeverfahren des bulgarischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Lieferung mehrerer elektrischer Wendezüge.

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Wieder einmal Ryanair: Rückzahlung von rechtswidrigen Beihilfen am Flughafen Klagenfurt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am 23.11.2023 (C-758/21 P) das Rechtsmittel von Ryanair und seiner Tochtergesellschaft, der Airport Marketing Services Ltd. (AMS), gegen das Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 29.09.2021 (T-448/18) zurück. Damit steht fest, dass Ryanair rechtswidrige Beihilfen zurückzahlen muss.

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Anreizeffekt ist nicht gleich Anreizeffekt

Aus dem Urteil in der Rechtssache „Eesti Pagar“ haben wir gelernt, dass der Anreizeffekt nach Art. 6 AGVO als formelles Kriterium für die Freistellung einer Beihilfe ernst zu nehmen ist. Bereits am 12. Oktober 2023 hatte sich nun der EuGH in der Rechtssache C-11/22 Est Wind Power erneut mit der Frage des Anreizeffekts zu befassen. Aus diesem Urteil wird deutlich, dass den Beihilfengeber bei der Überprüfung des Anreizeffekts je nach Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Beihilfe eine unterschiedliche Prüftiefe trifft und damit Anreizeffekt im Beihilfenrecht nicht gleich Anreizeffekt ist.

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