Herzlich Willkommen als Gastautor des BeihilfenBlogs!

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich mit ihrem Beitrag an der Diskussion und damit auch an der Weiterentwicklung des Europäischen Beihilfenrechts beteiligen möchten.

Hinweise zur Gestaltung des Gastbeitrages:

  • Bitte senden Sie uns Ihren Gastbeitrag über das unten stehende Formular. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn der Text dabei grundsätzlich einen Umfang von 800 Wörtern nicht übersteigt.
  • Der BeihilfenBlog sieht sich nicht als ein wissenschaftliches Organ. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, auf Hinweise in Fußnoten zu verzichten. Soweit Sie sich in ihrem Beitrag auf im Internet bereits vorhandene Dokumente beziehen, besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Link anzugeben.
  • Vor Veröffentlichung werden wir Ihnen einen Link zu einer Preview senden. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.
  • Wir behalten uns vor, vorgeschlagene Gastbeiträge nicht zu veröffentlichen, wenn sie den allgemeinen Grundsätzen einer offenen und fairen Diskussionskultur widersprechen.
  • Um die durch Ihren Beitrag angestoßene beihilferechtliche Diskussion zu bereichern, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie die Diskussion in den Kommentaren zu Ihrem Beitrag weiterverfolgen würden.
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Beiträge von Gastautoren den Bestimmungen der Autorenvereinbarung und der Datenschutzerklärung des BeihilfenBlogs unterliegen. Mit Übermittlung Ihres Beitrages an den BeihilfenBlog erklären Sie, dass Sie die Autorenvereinbarung und Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und mit ihren Bestimmungen einverstanden sind.

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    Im Voraus vielen Dank!

    Ihr BeihilfenBlog