Christoph von Donat
Partner/ Rechtsanwalt
Rechtsanwalt seit 1995, Partner bei Becker Büttner Held. Von 2008 bis 2024 Partner und Leiter der Praxisgruppe „Europäisches Beihilfenrecht“ bei Müller-Wrede & Partner/ Müller-Wrede Rechtsanwälte, davor von 1998 bis 2008 (Zusammenschluss mit Müller-Wrede & Partner) bei von Donat + Quardt – Rechtsanwälte in Berlin. Zuvor tätig bei der Treuhandanstalt und Nachfolgeeinrichtungen, dort zuletzt Leiter der Stabsabteilung „Beziehungen zum Bund, zur Europäischen Union, Internationale Beziehungen“ der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.
Vortrags- und Beratungstätigkeit in Twinning- und Taiex-Projekten in Kroatien, Lettland, Polen, Rumänien, Tschechien, Türkei und Zypern u.a. zu Restrukturierung und Privatisierung. Mitbegründer und Geschäftsführer des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht.
Profil auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held
Gabriele Quardt
Partnerin OF COUNSEL/ Rechtsanwältin
Rechtsanwältin seit 1997, Partnerin of Counsel bei Becker Büttner Held. Zuvor Partnerin und Leiterin der Praxisgruppe „Europäisches Beihilfenrecht“ bei Müller-Wrede & Partner. Von 1998 bis 2008 (Zusammenschluss mit Müller-Wrede & Partner) bei von Donat + Quardt – Rechtsanwälte in Berlin. Zuvor europa- und arbeitsrechtliche Beratung der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtung Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB), dann beihilfe- und vergaberechtliche Beratung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.
Mitbegründerin des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht.
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Julia Lipinsky, M.E.S.
SENIOR COUNSEL/ Rechtsanwältin
Rechtsanwältin seit 2008; seit 2024 Senior Counsel bei der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held. Zuvor tätig in der Praxisgruppe „Europäisches Beihilfenrecht“ der Kanzlei Müller-Wrede & Partner (zuvor von Donat + Quardt Rechtsanwälte) seit 2006. Frau Lipinsky berät umfassend zu Fragen des Europäischen Beihilfenrechts einschließlich des Rechtsschutzes vor nationalen und europäischen Gerichten sowie Verfahren vor der Europäischen Kommission. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt an der Schnittstelle des Beihilfenrechts mit dem Vergaberecht, hier insbesondere dem ÖPNV. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Beratung und Prozessvertretung im Bereich der Europäischen Strukturfonds sowie im Förder-und Zuwendungsrecht.
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