Wenn die Versagung einer (Corona-)Beihilfe die Gewährung einer Beihilfe ist oder: Knotenlösen mit dem EuGH
Manchmal ist es ja so, dass man sich bei der Beschäftigung mit bestimmten Rechtsthemen unterschwellig eine Frage stellt, zum Durchdenken der Lösung aber aus unterschiedlichsten Gründen noch nicht kommt (oder kommen muss). Umso schöner ist es dann, wenn der EuGH diese Frage zu beantworten hat. So für die Autorin geschehen mit dem Urteil vom 03.07.2025 in der Rechtsache „TOODE“ (C-653/23). Worum geht es? Kurz gesagt um die Frage, ob abgelehnte Corona-Beihilfen nach erfolgreicher gerichtlicher Anfechtung der Ablehnung bewilligt werden dürfen, obwohl der Befristete Rahmen für Covid-19-Beihilfen („Temporary Framework“) vorsah, dass auf seiner Grundlage genehmigte Beihilfen spätestens bis zum 30.06.2022 gewährt sein mussten.