Wenn die Versagung einer (Corona-)Beihilfe die Gewährung einer Beihilfe ist oder: Knotenlösen mit dem EuGH

Manchmal ist es ja so, dass man sich bei der Beschäftigung mit bestimmten Rechtsthemen unterschwellig eine Frage stellt, zum Durchdenken der Lösung aber aus unterschiedlichsten Gründen noch nicht kommt (oder kommen muss). Umso schöner ist es dann, wenn der EuGH diese Frage zu beantworten hat. So für die Autorin geschehen mit dem Urteil vom 03.07.2025 in der Rechtsache „TOODE“ (C-653/23). Worum geht es? Kurz gesagt um die Frage, ob abgelehnte Corona-Beihilfen nach erfolgreicher gerichtlicher Anfechtung der Ablehnung bewilligt werden dürfen, obwohl der Befristete Rahmen für Covid-19-Beihilfen („Temporary Framework“) vorsah, dass auf seiner Grundlage genehmigte Beihilfen spätestens bis zum 30.06.2022 gewährt sein mussten.

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Konsultation des Clean Industrial Deal State Aid Framework

Unter diesem Titel, verbunden mit einer neuen Abkürzung „CISAF“ führt die Kommission noch bis zum 25. April 2025 eine Konsultation zu der künftigen Grundlage für die Genehmigung von Beihilfen zu Umsetzung des sog. Industrial Green Deal durch. Mit Inkrafttreten wird der CISAF den TCTF ersetzen und zunächst bis zum 31. Dezember 2030 Anwendung finden.

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Schwimmenden LNG-Terminals in Deutschland – grünes Licht von der EU-Kommission für die Betriebsbeihilfen

Können Sie sich noch an den Winter 2022/2023 erinnern? Die Corona-Pandemie lag gerade hinter uns. Doch angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine drohte aufgrund der Einstellung der Gaslieferungen ein kalter Winter und damit die nächste Herausforderung.

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Ende einer Beihilferechtssaga: EuGH erklärt Steuervorteile für Apple durch „Tax Rulings“ als unzulässige staatliche Beihilfe

Dr. Franziska Pingel Mit seiner Entscheidung vom 10.09.2024 in der Rechtssache C-465/20 P hebt der EuGH das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 15.07.2020 (T-778/16 und T-892/16) auf. Der EuGH bestätigt damit die Auffassung der Europäischen Kommission, dass Irland Apple durch zwei Steuervorbescheide – sogenannte „Tax Rulings“ – rechtswidrige staatliche Beihilfen gewährt hat.…

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Verbesserung der Fördermöglichkeiten indirekter Emissionskosten für energieintensive Unternehmen

Bereits im Jahr 2022 hatte die Kommission eine deutsche Beihilferegelung genehmigt, auf deren Grundlage energieintensive Unternehmen für die Auswirkung der CO2-Preise auf die Stromkosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) eine teilweise Erstattung gewährt wird. Energieintensive Unternehmen können somit seinen Ausgleich für die zwischen 2021 und 2030 angefallenen indirekten Emissionskosten jeweils für das Vorjahr beantragen. Eine Abschlusszahlung ist für das Jahr 2031 vorgesehen.

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