Kommission genehmigt Beihilfe für Sportstadion Oldenburg – Maastrichter Straße nach Art. 107 Abs. 3 c) AEUV.
Mit diesem Beschluss genehmigt die Kommission staatliche Beihilfen zugunsten des Sportstadions in Oldenburg. Das Stadion wird zukünftig für professionelle Fußballspiele sowie soziale und kulturelle Aktivitäten genutzt. Auch in diesem Fall hat die Kommission die Handelsbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen. Hintergrund ist auch hier - wie bereits in anderen Kommissionsbeschlüssen im Zusammenhang mit Fußballstadien – dass die Kommission von einem grenzüberschreitenden Handel im Zusammenhang mit Spielertransfer, Sponsoring und auch hinsichtlich der Besucher von diesen Veranstaltungen ausgeht.