Der neue DAWI-Freistellungsbeschluss vom 16. Dezember 2025 – Was ist wirklich neu?
Am 8. Januar 2026 trat der neue DAWI-Freistellungsbeschluss (Beschluss (EU) 2025/2630) vom 16. Dezember 2025 in Kraft, der den bislang geltenden DAWI-Freistellungsbeschluss (2012/21/EU) aufhebt. Ausgleichsleistungen im Anwendungsbereich des DAWI-Freistellungsbeschlusses bedürfen keiner Genehmigung der Europäischen Kommission. Der Beschluss bringt einige Neuerungen mit sich, um den Marktentwicklungen Rechnung zu tragen und insbesondere auf die europaweite Wohnungskrise reagieren zu können.