Beihilfen für Messen und Kongresse und Novemberbeihilfen – Genehmigungen der Kommission
Die Kommission hat in der vergangenen Woche zwei wichtige Corona-Regeln für Deutschland genehmigt: Zum einen die sogenannte „Bundesregelung Novemberhilfe Extra“ und zum anderen die Regelung „Bunderahmenregelung Beihilfen für Messen“. Beide Regelungen haben gemeinsam, dass die Kommission sie auf Grundlage von Art. 107 Abs. 2b AEUV genehmigt hat.
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