Anreizeffekt ist nicht gleich Anreizeffekt

Aus dem Urteil in der Rechtssache „Eesti Pagar“ haben wir gelernt, dass der Anreizeffekt nach Art. 6 AGVO als formelles Kriterium für die Freistellung einer Beihilfe ernst zu nehmen ist. Bereits am 12. Oktober 2023 hatte sich nun der EuGH in der Rechtssache C-11/22 Est Wind Power erneut mit der Frage des Anreizeffekts zu befassen. Aus diesem Urteil wird deutlich, dass den Beihilfengeber bei der Überprüfung des Anreizeffekts je nach Rechtsgrundlage für die Gewährung einer Beihilfe eine unterschiedliche Prüftiefe trifft und damit Anreizeffekt im Beihilfenrecht nicht gleich Anreizeffekt ist.

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Ein Weihnachtsgeschenk der Kommission: Die neue De-minimis Verordnung ist da!

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2023 die langersehnte De-minimis-Verordnung beschlossen. Knapp noch auf der Zielgeraden: Die bisherige De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 findet nur noch bis zum 31. Dezember diesen Jahres Anwendung.

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Kommission verlängert die Anwendbarkeit einzelner Vorschriften des Befristeten Krisenrahmens

Bereits am 23.03.2022 hat die Kommissionen einen ersten Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht (siehe zum Inhalt des Befristeten Krisenrahmens auch Befristeter Krisenrahmen für Beihilfen infolge des Ukraine Kriegs). Dieser unterlag seither mehreren Änderungen.

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