Gerade noch im Blog besprochen, jetzt schon im Amtsblatt: Die Verordnungen 2023/2831 (De-minimis) und 2023/2832 (DaWi-De-minimis). Viel Spaß beim Lesen und Anwenden!
Diesen Beitrag verfasste Rechtsanwältin Gabriele Quardt in ihrer Zeit bei Müller-Wrede Rechtsanwälte