Fail to recover – ein déjà-vu! Die Kommission verklagt Frankreich wegen unterlassener Rückforderung unzulässiger Beihilfen für Fluggesellschaften
Nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV kann die Kommission beim Gerichtshof Klage gegen einen Mitgliedstaat erheben, wenn dieser einem Beschluss der Kommission zur Rückforderung von Beihilfen nicht nachkommt. Von dieser Möglichkeit hat die Kommission nun gegenüber Frankreich Gebrauch gemacht.