Beihilfen für Liegeplatz 4 in Cuxhaven
Die Kommission hatte bereits am 11.2. diesen Jahres erneut eine staatliche Beihilfe im Seehafensektor genehmigt. Dieses Mal betrifft es den Hafen in Cuxhaven und den dort geplanten Liegeplatz 4 sowie eine weitere logistische Infrastruktur (Staatliche Beihilfe SA.41927). Eingebettet ist dieser – in der vergangenen Woche veröffentlichte – Beschluss in die aktuelle Entwicklung der Beihilfenkontrolle im Infrastrukturbereich.
