Fairplay im Spanischen Fußball

Ein Jahr ist es nun gerade her, dass der spanische Fußball auf dem beihilferechtlichen Spielfeld der Kommission mit einem 0:1 unterlag. Insbesondere steuerliche Sonderregeln für einige spanische Fußballclubs standen dort auf dem Prüfstand.  Im Schatten der aktuellen Steueraffäre des Fußballstars Cristiano Ronaldo – der von 2011 bis 2014 14,7 Mio. € an Steuern hinterzogen haben soll – beginnt derzeit – angeschoben durch die UEFA – ein neues beihilferechtliches Thema zu brodeln. (mehr …)

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Ein wenig (Nord)Licht für die beihilferechtliche Beurteilung von Tourismusförderung


Seit dem 10.07.2017 ist die durch die VO 2017/1084 erweiterte AGVO in Kraft. Diese bringt insbesondere neue Freistellungstatbestände für Regionalflughäfen und Häfen sowie Vereinfachungen für Kulturbeihilfen mit sich (vgl. Blogbeitrag vom 19.05.2017). Nicht durchgesetzt hat sich indes der im Konsultationsverfahren besonders durch Deutschland vorgetragene Wunsch nach einem Freistellungstatbestand für Tourismusbeihilfen. Angesichts der fehlenden Entscheidungspraxis der Kommission ist dies zwar verständlich, beseitigt allerdings nicht die Unsicherheiten, die bei der öffentlichen Finanzierung von Maßnahmen der Tourismusförderung bestehen (vgl. hierzu auch den Blogbeitrag vom 11.04.2016). Etwas Hilfestellung vermag die bereits am 04.11.2015 ergangene, aber erst jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlichte Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde zu geben, in der sich diese mit mutmaßlichen Beihilfen zugunsten der norwegischen Wirtschaftsförderungseinrichtung Innovation Norwegen sowie regionaler Tourismusverbände und Destinationsmanagementorganisationen auseinander gesetzt hat (Entscheidung Nr. 469/15/COL). (mehr …)

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Religiöse, bildende oder doch wirtschaftliche Tätigkeit ? Auch Religionsgemeinschaften können der Beihilfenkontrolle unterfallen

In einem ungewöhnlich schnell auf die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott folgenden Urteil hat sich die Große Kammer des EuGH am 27.Juni 2017 dazu geäußert, dass auch staatliche Begünstigungen für Religionsgemeinschaften dem Beihilfenverbot unterfallen können (Urteil in der Rs. C-74/16 – Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania). Dem Urteil liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Nr. 4 von Madrid zugrunde. Dieses ist im Ausgangsverfahren mit dem Einwand der Gemeinde Getafe konfrontiert, die Befreiung von einer Gemeindesteuer auf die sich die katholische Kirche aufgrund eines vor dem Beitritt Spaniens zur EU geschlossenen Abkommens mit dem Heiligen Stuhl berufe, könne nur für Tätigkeiten gelten mit denen reinreligiöse Zwecke verfolgt würden. Ohne eine entsprechende Einschränkung sei die völkerrechtlich vereinbarte Steuerbefreiung angesichts des Umfangs der wirtschaftlichen Betätigung der katholischen Kirche nicht mit dem europäischen Beihilfenrecht vereinbar. Die vom Verwaltungsgericht vorgelegte Frage, ob in der entsprechenden Steuerbefreiung eine rechtswidrige staatliche Beihilfe liegen könne, hat der EuGH dem Grunde nach bejaht. Der Gerichtshof fasst dabei grundlegende Aussagen zum seinem Verständnis des Beihilfenbegriffs – insbesondere zur Abgrenzung von wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit – zusammen. (mehr …)

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Der HSV steigt nicht ab und was es sonst noch Neues zum Thema Sport gibt…

Am 24. Mai 2017 hat die Kommission Beihilfen für den Bau des nationalen Fußballstadions in Bratislava genehmigt. Das Stadion wird die Anforderungen der UEFA-Kategorie 4 erfüllen. Aber neben dem Profisport auch Amateursportvereinen, Schulen und Bürgern zur Verfügung stehen. Interessant ist, dass dem Empfänger der Beihilfe die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Stadion nach der Fertigstellung zu einem Preis von 48 Mio. € an den Staat zu verkaufen. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und dem Direktzuschuss. (mehr …)

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Alles neu – macht der Mai!

Nun ist sie endlich da, die Änderungsverordnung zur AGVO! Am 17. Mai 2017 hat die Kommission die Freistellung weiterer Beihilfen angenommen. Damit werden zum einen die Schwellenwerte für bereits freigestellte Maßnahmen z.T. erhöht und zum anderen weitere Gruppen von Beihilfen von der Notifizierungspflicht ausgenommen und können ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission durchgeführt werden, soweit die in der AGVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind. (mehr …)

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