Ausstieg aus der Handelsbeeinträchtigung auf lokaler Ebene
Mit Pressemitteilung vom 29.04.2015 gab die Europäische Kommission in sieben Verfahren bekannt, das Vorliegen einer Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV aufgrund fehlender Handelsbeeinträchtigung ausschließen zu können. Die Kommission führt in diesem Zusammenhang aus, dass sie mit diesen „no-aid-Beschlüssen“ den Mitgliedstaaten eine Orientierungshilfe für die beihilfefreie Gewährung lokaler staatlicher Fördermaßnahmen an die Hand geben […]
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