SAM auch weiterhin auf Erfolgskurs

Am 16. Januar 2018 hat die Kommission eine Pressemitteilung zum Beihilfenanzeiger 2017 veröffentlicht. Dieser Meldung nach fallen 97% der Beihilfen aus dem vergangenen Jahr in den Anwendungsbereich der AGVO. Die Kommission begrüßt dieses und sieht diese Entwicklung als einen Erfolg der State Aid Modernisation (SAM).

Mit der AGVO 2014 und deren Erweiterung aus dem Sommer 2017 hat die Kommission den Mitgliedstaaten einen beihilferechtlichen Werkzeugkasten zur Verfügung gestellt, mit dem Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherige Notifizierung durchgeführt werden können. Das spart auf Seiten aller Beteiligten Zeit und Kosten, da man sich in vielen Fällen langwierige Notifizierungsverfahren sparen kann. Hintergrund ist dabei außerdem, den Prüfungsaufwand der Kommission auf die tatsächlich großen Verfahren zu konzentrieren. Bekannt unter dem Slogan: „big on big – small on small“.

Welche Erkenntnisse sind dem Beihilfenanzeiger nun zu entnehmen?

  • Mehr als 97% der Beihilfen fielen unter die AGVO. Das waren 25% mehr als noch in 2013. Das verwundert nicht, da erst in 2014 bzw. in einem zweiten Schritt in 2017 die umfangreichen Freistellungstatbestände in Kraft getreten sind und daher mit den Freistellungen in 2013 tatsächlich nicht vergleichbar sind.
  • Die Gesamtausgaben sind in einigen Bereichen wie z.B. Breitband, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Forschung Entwicklung und Innovation erheblich angestiegen. Das ist sicherlich zum einen auf konkrete Entwicklungen in einzelnen Bereichen zurückzuführen, wie z.B. die Durchführung dringend erforderlicher Investitionen im Breitbandsektor und die Auflösung des Investitionsstaus im Infrastrukturbereich und die dort erst mit der AGVO verbundene Auflösung beihilferechtlicher Probleme.
  • Interessant ist aber die Feststellung der Kommission, dass die angemeldeten Maßnahmen in 2017 bei rund 222 Mio. € und damit um rund 18% höher lagen als noch in 2015 (im Vergleich zu 2013 sogar um 124 %). Diese Entwicklung zeigt zum einen, dass Beihilfen nach wie vor eine tragende Säule der europäischen Wirtschaft sind. Zum anderen wird aber auch deutlich, dass sich der Ansatz der Kommission „less and better targeted state aid“ aus der Roadmap 2005-2009 bislang nicht durchgesetzt hat – zumindest, was das „weniger“ anbelangt. Auch wenn die Kommission sich ja gern als Hüterin der nationalen Haushalte sieht und dafür auchdas Beihilfenrecht als Vehikel nutzen möchte, sieht man an dieser Entwicklung, dass das Ausgabeverhalten der Mitgliedstaaten zumindest nicht unmittelbar über das Beihilfenrecht zu beeinflussen ist

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