Empfehlung der Kommission, Unternehmen mit Verbindungen zu Steueroasen keine finanzielle Unterstützung zu gewähren
Die Europäische Kommission empfiehlt Mitgliedstaaten, zukünftig Unternehmen mit Verbindungen zu Ländern, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete stehen, keine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Beschränkungen sollten auch für Unternehmen gelten, die wegen schwerer Finanzverbrechen wie z.B. wegen Finanzbetrug, Korruption, Nichtzahlung von Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen verurteilt wurden.
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