Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung
Am 22.03.2020 hat die Kommission das Sonderprogramm des Bundes für Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung auf Grundlage von Art. 107 Abs. 3 lit b AEUV genehmigt. Dieses Programm basiert auf dem unlängst verabschiedeten vorübergehenden Beihilferahmen der Kommission zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Krise und sieht zwei Maßnahmen zur Gewährung zinsverbilligter Kredite in der Corona-Krise unter Beteiligung der KfW vor.
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