Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur in der Corona-Krise
Am 16. April 2020 hat die Rentenbank gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Bürgschaftsprogramm zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise aufgelegt.
Auf dieser Grundlage können Darlehen der Rentenbank verbürgt und Zuschüsse gewährt werden. Rechtliche Grundlagen dafür sind die von der EU-Kommission genehmigte „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ und die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“.
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