Modifizierung deutsche Beihilferegelung

Die Kommission hat am 11.4.2020 die Änderungsnotifizierung Deutschlands für die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und die Bundesregelung zinsvergünstigte Darlehen 2020 genehmigt.

Die Änderungsnotifizierung ist aufgrund der Modifizierung des befristeten Beihilferahmens durchgeführt worden. Sie wurde unter der Staatlichen Beihilfe SA.56974 von der Kommission genehmigt.

Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

Dieses Programm sah bisher die Möglichkeit vor, Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse und Steuerbeihilfen bis zu einem Betrag iHv. 800.000,- € zu gewähren. Die nunmehr von der Kommission genehmigte Änderung sieht auch Beihilfen in Form von Darlehen, Garantien und Eigenkapital vor. Insbesondere können im Rahmen des geänderten befristeten Rahmens Garantie 100% des Risikos von Krediten mit einem Nennbetrag von bis zu 800.000,- € abdecken. Kredite können direkt an Unternehmen oder über Kreditinstitute und andere Finanzinstitute vergeben werden, die als Finanzintermediäre fungieren.

Bundesregelung zinsvergünstigte Darlehen 2020

Auch diese bereits genehmigte Beihilferegelung wurde angepasst, um subventionierte Zinssätze für Darlehen zu ermöglichen, die den Begünstigten entweder direkt oder von einer Bewilligungsbehörde zusammen mit Privatbanken in einem Konsortium oder indirekt in Form von Risikobeteiligungen für den Investitions- und Betriebsmittelbedarf zu gewähren.

Diesen Beitrag verfasste Rechtsanwältin Gabriele Quardt in ihrer Zeit bei Müller-Wrede & Partner

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