Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur in der Corona-Krise

Am 16. April 2020 hat die Rentenbank gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Bürgschaftsprogramm zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise aufgelegt.

Auf dieser Grundlage können Darlehen der Rentenbank verbürgt und Zuschüsse gewährt werden. Rechtliche Grundlagen dafür sind die von der EU-Kommission genehmigte „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ und die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Die Darlehen werden bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 % und bei Großunternehmen zu 80 % verbürgt.

Gefördert werden Betriebsmittel, Lohnkosten und andere betriebliche Ausgaben (auch planmäßiger Kapitaldienst für bestehende Darlehen).

Es können Darlehen iHv. 10.000,- € bis zu 3 Mio. € beantragt werden. Der Kreditbetrag ist dabei auf maximal 25% des Jahresumsatzes 2019, auf das doppelte der Lohnkosten 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 12 Monate bei großen Unternehmen (bzw. 18 Monaten bei KMU) begrenzt.

Die Darlehen werden mit Ratenzahlungen von 4 bis 6 Jahren und ggf. mit einer ein- oder zweijährigen tilgungsfreien Zeit angeboten. Das Darlehen wird dabei nicht direkt über die Rentenbank vergeben. Der Antrag ist vielmehr bei der Hausbank zu stellen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Ausreichend bankübliche Sicherheiten
  • Positive Fortführungsprognose
  • Antragsteller war am 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Das verbürgte Liquiditätssicherungsdarlehen wird dem Unternehmen als zusätzliche Liquidität zur Verfügung gestellt. Eine Umschuldung oder eine außerplanmäßige (Teil-)ablösung von bis zum 12.3.2020 gewährten Krediten ist nicht zulässig

Eine Kumulierung mit De-minimis Beihilfen ist erlaubt.

Zusätzlich zu den zinsvergünstigten Darlehen können KMU außerdem Förderzuschüsse gewährt werden:

  • 100.000,- € für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich Wein- und Gartenbau
  • 120.000,- € für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
  • 800.000,- € für Unternehmen der Forstwirtschaft

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