Alles neu – macht der Mai!
Nun ist sie endlich da, die Änderungsverordnung zur AGVO! Am 17. Mai 2017 hat die Kommission die Freistellung weiterer Beihilfen angenommen. Damit werden zum einen die Schwellenwerte für bereits freigestellte Maßnahmen z.T. erhöht und zum anderen weitere Gruppen von Beihilfen von der Notifizierungspflicht ausgenommen und können ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission durchgeführt werden, soweit die in der AGVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind. (mehr …)