Beihilferechtlicher Werkzeugkasten in Zeiten von Corona
Die Anwendung des EU-Beihilfenrechts ist in der Corona-Krise nicht ausgesetzt. Dies mag manchen verwundern, ist aber für den langfristigen Erhalt des Binnenmarktes, zur Vermeidung eines Subventionswettlaufs sowie einer hoffentlich baldigen Rückkehr zu strukturierten Wettbewerbsverhältnissen die richtige Entscheidung.
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