Geänderte Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze
Bereits am 3. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission die „Geänderte Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“ genehmigt und die Anwendung der Bundesrahmenregelung bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
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