Politische Veränderungen zum einen – wie der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU oder die Vorgaben des „Green Deals“ der Kommission -, Erkenntnisse aus dem Fitness-Check der EU-Beihilferegeln zum anderen beeinflussen auch die Regelungen des EU-Beihilfenrechts.
Nach der Verlängerung der Anwendbarkeit einiger Beihilferegelungen ist die Kommission mit zahlreichen Änderungen und Überarbeitungen unterschiedlicher Beihilfeinstrumente befasst und führt aktuell zu einigen geplanten oder in ersten Entwürfen bereits vorgenommenen Änderungen öffentliche Konsultationen durch, um ein Feedback von den Mitgliedstaaten und anderen Interessierten zu erhalten.
Ein kurzer Überblick:
Mitteilung über kurzfristige Exportkreditversicherungen:
Die Kommission hat eine Roadmap zur Überarbeitung ihrer Mitteilung veröffentlicht und für Feedback freigegeben.
Die derzeit geltende Mitteilung läuft am 31.12.2021 aus. Im Rahmen des Fitness-Checks der Beihilferegelungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die aktuellen Regelungen funktionieren, aber einige gezielte Änderungen notwendig sind, um die Regelungen an andere bereits überarbeitete Beihilferegelungen anzugleichen und technische Anpassungen vorzunehmen.
Die Konsultation zur Roadmap läuft seit dem 26. Mai 2021 und endet am 23. Juni 2021. Die Annahme der neuen Mitteilung ist für das vierte Quartal 2021 angedacht.
Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
Ebenfalls im Rahmen ihres Fitness-Checks hat die Kommission festgestellt, dass auch die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen der Überarbeitung bedürfen. Die Kommission hat am 21.05.2021 einen Entwurf der überarbeiteten Leitlinien zur Konsultation freigegeben.
Die Änderungen betreffen zum einen Anpassungen zur besseren Lesbarkeit und Anwendbarkeit der Vorschriften und Klarstellungen zu den Anforderungen an den Nachweis eines Marktversagens. Zum anderen soll eine bessere Kompatibilität der Regelungen mit der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe und der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährleistet werden.
Die Konsultation läuft bis zum 16.07.2021.
Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen
Nach ihrem Weißbuch vom 17.06.2020 und den hierzu gelaufenen Konsultationen (siehe Gleiche Rechte für alle – auch bei Subventionen aus Drittstaaten) hat die Kommission ihren Vorschlag einer Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen vom 05.05.2021 veröffentlicht. Bis zum 22. Juli ist das Fenster für Feedback zum nun konkret vorgeschlagenen Instrument geöffnet.
De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor
Art. 10 des Protokolls zu Irland/Nordirland, das Bestandteil des Austrittsabkommens mit dem Vereinigten Königreich ist, sieht vor, dass in Bezug auf Maßnahmen, die den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen Nordirland und der Union beeinträchtigen, bestimmte Bestimmungen des Unionsrechts weiterhin fortgelten. Hierzu zählen sowohl die De-minimis-Verordnung im Agrarsektor als auch die De-minimis-Verordnung im Fischereisektor.
Um die Einhaltung des Protokolls zu gewährleisten, wurden die in den Anhängen der Verordnungen für das gesamte Vereinigte Königreich vorgesehenen kumulierten Höchstbeträge durch entsprechende Beträge allein für Nordirland ersetzt. Hierbei wurde dieselbe Berechnungsmethode angewandt, die bei den Mitgliedsstaaten zum Zeitpunkt der Erstellung der Anhänge herangezogen wurde.
Die Konsultationsperiode zu den insofern rein mathematischen Änderungen läuft vom 28.05.2021 bis zum 23.07.2021.
Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Die Kommission hat ihren Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen veröffentlicht und eine gezielte öffentliche Konsultation zu dem Entwurf eingeleitet.
Die Überarbeitung soll zu den Zielen des „Green Deals“ der Kommission beitragen und die zunehmende Bedeutung des Klimaschutzes berücksichtigen. Der Entwurf enthält insofern eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Leitlinien, um Förderungen in neuen Bereichen – wie der sauberen Mobilität oder der Energieeffizienz von Gebäuden – und in allen Bereichen, die zur Verwirklichung der Ziele des Green Deals dienen, zu ermöglichen. Des Weiteren sollen geltende Vorschriften flexibler gestaltet und gestrafft werden, Schutzvorkehrungen zur Sicherstellung des wirksamen Einsatzes der Beihilfen eingeführt werden und die Regelungen zwecks Kohärenz an die relevanten Rechtsvorschriften und Strategien der EU für Umweltschutz und Energie angeglichen werden.
Die Konsultationsperiode läuft vom 07.06.2021 bis zum 02.08.2021.
*Diesen Beitrag schrieb Christopher Hanke während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bei MWP.