Der Market Investor Test und sein Bedarf

Wie bereits an anderer Stelle auf dem BeihilfenBlog berichtet, hat die Kommission die am Flughafen Montpellier zugunsten von Ryanair abgeschlossenen Marketingverträge beihilferechtlich geprüft und ist im Rahmen eines förmlichen Prüfverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, das diese eine rechtswidrige Beihilfe zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften enthielten. Am 14.06.2023 hat nun das EuG zu dieser Frage Stellung bezogen.

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Corona-Beihilfen zugunsten der Deutschen Lufthansa sind rechtswidrig

Vielleicht können Sie sich noch erinnern – der Luftverkehrssektor gehörte während der Corona-Pandemie zu einem der durch die Reisebeschränkungen am schwersten betroffenen Sektoren. Zur Überwindung dieser Krise haben die Mitgliedstaaten nicht nur Flughäfen, sondern auch Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen gewährt.

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Öffentliche Konsultation zur DawI-de-minimis Verordnung gestartet – kommt das Transparenzregister?

Am 31.12.2023 läuft die Anwendung der aktuellen De-miminis Verordnung im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DawI) aus. Ihren überarbeiteten Entwurf dieser Verordnung hat die Kommission nun zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Darin schlägt sie vor, den Höchstbetrag für eine DawI de-minimis Beihilfe zukünftig von 500.000 EUR in drei Steuerjahren auf 650.000 EUR im selben Zeitraum zu erhöhen.

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Kommission veröffentlicht Änderung der AGVO

Am 09. März 2023 hat die Europäische Kommission die Änderungsverordnung zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gebilligt. Die Änderung erfolgt im Zusammenhang mit der im Februar von der Kommission veröffentlichten Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“, in der die Kommission unter anderem vorsieht, für Schlüsselsektoren, wie Wasserstoff, CO2-Abschneidung und -Speicherung oder emissionsfreie Fahrzeuge die Möglichkeiten der nationalen Finanzierung zu erweitern und zu vereinfachen.

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Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen in Kraft getreten – was nun?

Nachdem der Rat und das Europäische Parlament im Sommer letzten Jahres eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission einer Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen erzielt hatten, ist die Verordnung am 23. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und um 12. Januar 2023 in Kraft getreten.

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