Kommission nimmt zweite Änderung des Befristeten Krisenrahmens an
Bereits am 28. Oktober hat die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten die zweite Änderung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen angenommen. Gleichzeitig hat sie eine Verlängerung aller im Befristeten Krisenrahmen vorgesehenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen (siehe zum Inhalt des Befristeten Krisenrahmens auch Befristeter Krisenrahmen für Beihilfen infolge des Ukraine Kriegs – BeihilfenBlog…