Öffentliche Konsultation zur DawI-de-minimis Verordnung gestartet – kommt das Transparenzregister?
Am 31.12.2023 läuft die Anwendung der aktuellen De-miminis Verordnung im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DawI) aus. Ihren überarbeiteten Entwurf dieser Verordnung hat die Kommission nun zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Darin schlägt sie vor, den Höchstbetrag für eine DawI de-minimis Beihilfe zukünftig von 500.000 EUR in drei Steuerjahren auf 650.000 EUR im selben Zeitraum zu erhöhen.