Kommission nimmt zweite Änderung des Befristeten Krisenrahmens an

Bereits am 28. Oktober hat die Kommission nach Konsultation der Mitgliedstaaten die zweite Änderung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen angenommen. Gleichzeitig hat sie eine Verlängerung aller im Befristeten Krisenrahmen vorgesehenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen (siehe zum Inhalt des Befristeten Krisenrahmens auch Befristeter Krisenrahmen für Beihilfen infolge des Ukraine Kriegs – BeihilfenBlog…

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Die Reichweite der anspruchsbegründenden Außenwirkung einer Verwaltungspraxis

Schnell und unbürokratisch – so hatte die Politik gleich zu Beginn der Corona-Krise in 2020 versprochen – sollte die staatliche Unterstützung durch sog. Coronahilfen erfolgen, um in Not geratene Unternehmen zu stützen. Nun wird abgerechnet und die Rückforderungsfälle häufen sich bei den zuständigen Stellen. Es könnte sich dabei durchaus lohnen, die Rückforderungsbescheide genauer zu betrachten.…

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Lehrstunde des EuG zur Marktüblichkeit: das arithmetische Mittel reicht nicht aus

In einem Urteil vom 13. Juli 2022 (T-150/20) musste sich die dritte Kammer des EuG mit der beihilferechtlichen Beurteilung von Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen im staatlichen Eigentum auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang traf das EuG einige grundlegende Aussagen zur Beurteilung der Marktüblichkeit von den für eine solche Pacht zu entrichtenden Pachtzahlungen. Die Ausführungen des EuG dürften…

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Öffentliche Konsultation zur Garantiemitteilung gestartet

Seit dem 29. August 2022 läuft eine öffentliche Online-Konsultation zur Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften („Garantiemitteilung“). Binnen 12 Wochen (bis zum 21. November 2022) können sich Verwaltungs- und Umsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten, aber auch Bürgschaftsbanken und Finanzintermediäre, Verbände der…

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27,5 Mrd. EUR zum Ausgleich indirekter Emissionskosten

Am 19. August 2022 hat die Europäische Kommission eine deutsche Beihilferegelung zur teilweisen Entschädigung bestimmter energieintensiver Unternehmen für höhere Strompreise infolge der Auswirkungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) genehmigt. Insbesondere energieintensiven Unternehmen entstehen durch das EU-Emissionshandelssystem und die dort verankerte Pflicht zum Handel mit Emissionszertifikaten aus den Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromerzeugungskosten („indirekte Emissionskosten“) erhöhte Kosten.…

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