Urteil im Vorabentscheidungsverfahren „BVVG“ (Rs. C-39/14) – EuGH entwickelt Rechtsprechung zur Beihilfequalität öffentlicher Grundstücksverkäufe weiter
Auf eine Vorlage des BGH hat der EuGH am 16.07.2015 entschieden, dass eine Vorschrift wie § 9 Abs. 1 Nr. 3 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist, sofern ihre Anwendung zu einem Grundstücksverkaufspreis führt, der möglichst nahe beim Marktwert des betroffenen Grundstücks liegt.
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