Flughafen Lübeck – Urteil des EuGH vom 21.12.2016 – Entwarnung für die Selektivität von Entgeltordnungen
Kurz vor Weihnachten hat der EuGH in der Rs. C-524/14 P für die meisten wenig überraschend das Urteil des EuG (Rs. T-461/12) in Sachen Flughafen Lübeck bestätigt. Unabhängig von dem konkreten Verfahren bringt dieses Urteil Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Frage der Selektivität von Entgeltordnungen öffentlicher Infrastrukturen. Deutlich macht der EuGH, dass nicht jede Maßnahme, mit der ein öffentliches Unternehmen die Bedingungen für die Nutzung seiner Güter oder Dienstleistungen festlegt, automatisch eine selektive Maßnahme ist. Das Vorliegen der Selektivität im Sinne des Art. 107 Abs.1 AEUV muss vielmehr auf Grundlage des für Steuer- und Abgaberegelungen entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas im Einzelfall untersucht werden.