5. Überarbeitung des Temporary Frameworks
Am 28. Januar hat die Kommission die nunmehr 5. Überarbeitung des Temporary Frameworks beschlossen. Über die Verlängerung der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 betrifft diese insbesondere die Erhöhung der Obergrenzen einzelner Beihilfemaßnahmen sowie die Möglichkeit der Umwandlung bereits gewährter rückzahlbarer Instrumente in direkte Zuschüsse.
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