Ruling (Tax) rulings… Die Kommission stellt die Beihilferechtswidrigkeit vorteilhafter Steuervorbescheide für Fiat und Starbucks fest

Bereits seit 2013 untersucht die Kommission die mitgliedstaatliche Praxis sog. Steuervorbescheide („tax rulings“) auf ihre Vereinbarkeit mit dem Beihilfenrecht. Lux Leaks sei Dank ist zunächst besonders Luxemburg in den Fokus geraten. Aber auch die übrigen Mitgliedstaaten der Union haben der Kommission inzwischen Auskunft geben müssen. In 2014 eröffnete sie zudem mehrere förmliche Prüfverfahren – u.a. Apple, Starbucks, Fiat und Amazon wurden als potentielle Beihilfenempfänger benannt. Nun hat die Kommission erste Entscheidungen gefällt: Sie stellte fest, dass Luxemburg der Finanzierungsgesellschaft von Fiat (FFT) und die Niederlande der Kaffeerösterei der Starbucks-Gruppe mittels Steuervorbescheid selektive Steuerbegünstigungen gewährt haben, die gegen das Beihilfenrecht verstoßen. Beide Unternehmen müssen nun mit einer Beihilfenrückforderung in Form einer Steuernachzahlung in Höhe von ca. 30 Mio. € rechnen. (mehr …)

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Infrastrukturen im (Prüf-)Raster des Beihilfenrechts – die Kommission veröffentlicht neue „Analytical Grids“ zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten

Die Kommission hat am 21.09.2015 eine neue Sammlung von Prüfrastern („Analytical Grids“) zur Anwendung des Beihilfenrechts auf die öffentliche Finanzierung von Infrastrukturprojekten publiziert. Es handelt sich hierbei zwar „nur“ um ein nicht-rechtsverbindliches Arbeitsdokument der Kommission, das eine Einzelfallprüfung nicht ersetzen kann. Die Prüfraster spiegeln aber den gegenwärtigen Stand des Beihilfenrechts im Bereich verschiedenster spezifischer Infrastrukturen wider und sind damit eine gute Grundlage für die Einschätzung der Beihilfenrelevanz von Infrastrukturförderung. Das Papier liegt bislang nur in englischer Sprache vor. (mehr …)

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Urteil im Vorabentscheidungsverfahren „BVVG“ (Rs. C-39/14) – EuGH entwickelt Rechtsprechung zur Beihilfequalität öffentlicher Grundstücksverkäufe weiter

Auf eine Vorlage des BGH hat der EuGH am 16.07.2015 entschieden, dass eine Vorschrift wie § 9 Abs. 1 Nr. 3 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren ist, sofern ihre Anwendung zu einem Grundstücksverkaufspreis führt, der möglichst nahe beim Marktwert des betroffenen Grundstücks liegt.

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Blauer Brief aus Luxemburg – EuGH verurteilt Deutschland wegen unzureichender Rückforderung rechtswidriger Beihilfen von der Deutschen Post AG

Bereits seit einigen Jahren streiten Deutschland und die Kommission über staatliche Beihilfen für die Deutsche Post. Mit dem Urteil vom 06.05.2015 (Rs. C-674/13) hat nun die Kommission einen Etappensieg errungen: Der EuGH stellte fest, dass Deutschland nicht alle erforderlichen Schritte ergriffen hat, um einen von der Kommission im Jahr 2012 erlassenen Beschluss effektiv umzusetzen. Die Kommission hatte hierin die Rückforderung von Beihilfen in einem Rahmen von 500 Mio. – 1 Mrd. Euro angeordnet.

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„Rise like a phoenix“? Das EuG bestätigt die Rechtmäßigkeit der Austrian Airlines im Zusammenhang mit der Übernahme durch Lufthansa gewährten Umstrukturierungsbeihilfen

Rise like a phoenix“ – mit diesem Titel gewann Österreich 2014 den „European Song Contest“. Nicht nur die Chancen der größten österreichischen Fluggesellschaft Austrian Airlines (AUA) sich in ähnlicher Weise zu erneuern und wieder erfolgreich durchzustarten, dürften mit dem Urteil „Niki Luftfahrt“ vom 13.05.2015 (Rs. T-511/09) gestiegen sein. Das EuG bestätigt die Flexibilität der Kommissionsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten („R+U-Leitlinien“).

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