Die neue AGVO ist da
Endlich ist sie da – die konsolidierte Fassung der AGVO! Viel Spaß beim Lesen und Anwenden. Diesen Beitrag verfasste Rechtsanwältin Gabriele Quardt in ihrer Zeit bei Müller-Wrede Rechtsanwälte
Endlich ist sie da – die konsolidierte Fassung der AGVO! Viel Spaß beim Lesen und Anwenden. Diesen Beitrag verfasste Rechtsanwältin Gabriele Quardt in ihrer Zeit bei Müller-Wrede Rechtsanwälte
Zwei Tage vor Inkrafttreten der Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen hat die Kommission am 10. Juli 2023 die Durchführungsbestimmungen für diese Verordnung angenommen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 beinhaltet Regelungen für die von den betroffenen Unternehmen der Kommission vorzulegenden Unterlagen sowie über den Ablauf der Verfahren.
Am 23. Juni 2023 hat die Kommission die Änderungen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) offiziell angenommen. Ziel ist es durch die Gewährung freigestellter Beihilfen die Umsetzung des grünen und digitalen Wandels in der EU weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Wie bereits an anderer Stelle auf dem BeihilfenBlog berichtet, hat die Kommission die am Flughafen Montpellier zugunsten von Ryanair abgeschlossenen Marketingverträge beihilferechtlich geprüft und ist im Rahmen eines förmlichen Prüfverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, das diese eine rechtswidrige Beihilfe zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften enthielten. Am 14.06.2023 hat nun das EuG zu dieser Frage Stellung bezogen.
Vielleicht können Sie sich noch erinnern – der Luftverkehrssektor gehörte während der Corona-Pandemie zu einem der durch die Reisebeschränkungen am schwersten betroffenen Sektoren. Zur Überwindung dieser Krise haben die Mitgliedstaaten nicht nur Flughäfen, sondern auch Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen gewährt.