Am 23. Juni 2023 hat die Kommission die Änderungen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) offiziell angenommen. Ziel ist es durch die Gewährung freigestellter Beihilfen die Umsetzung des grünen und digitalen Wandels in der EU weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Die wesentlichen Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Anpassung von Definitionen und Strukturen an das aktuelle beihilferechtliche Regelwerk. Einführung von neuen Freistellungstatbeständen sowie die Erhöhung der Schwellenwerte in Anbetracht des Geltungszeitraums der AGVO bis Ende 2026 und der derzeitigen Entwicklung der hohen Inflationsraten um mindestens 10%.
Diesen Beitrag verfasste Rechtsanwältin Gabriele Quardt in ihrer Zeit bei Müller-Wrede Rechtsanwälte