AGVO, De-minimis & Co.: Two more years, at least!
Im europäischen Beihilfenrecht begann das Jahr 2019 mit Neuigkeiten zur Zukunft einiger bedeutender Vorschriften: Wie die Kommission in einer Pressemitteilung vom 07. Januar 2019 bekanntgab, sollen sieben Rechtsakte des Beihilfenrechts, die allesamt 2020 ausgelaufen wären, um zwei Jahre verlängert werden. Die prominentesten der betroffenen Rechtstexte sind die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung.
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