Erstes deutsches Beihilfepaket von der Kommission genehmigt

Heute hat Bundeskabinett ein milliardenschweres Hilfspaket für die Unterstützung von Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise verabschiedet. Bereits am 19.03.2020 hatte die Kommission das von Deutschland notifizierte Programm auf Basis des vorrübergehenden Beihilferahmens genehmigt und damit das beihilferechtliche „Go“ für die Maßnahmen gegeben.

Deutschland war damit einer der ersten Mitgliedstaaten, die eine Programmgenehmigung in unglaublich kurzer Zeit notifiziert und mit der Kommission abgestimmt haben. Bislang ist unter Staatliche Beihilfe SA.56714 nur eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus der jedoch bereits Folgendes zu erkennen ist:

Das Programm enthält zwei separate Maßnahmen, die von der KfW durchgeführt wurden:

Darlehensprogramm der KfW,

das bis zu 90% des Risikos für Darlehen für Unternehmen jeder Größenordnung bis zu einem Liquiditätsbedarf von einer Milliarde pro Unternehmen abdeckt. Die Laufzeit der Darlehen ist derzeit auf fünf Jahre beschränkt.

Darlehensprogramm in Kooperation der KfW mit einer Hausbank

Bei dieser Variante kann das vom Staat eingegangene Risiko bis zu 80% eines bestimmten Kredits abdecken. Dieses darf jedoch nicht mehr als 50% der Gesamtverschuldung eines Unternehmens abdecken.

Darlehen werden nur bis Ende dieses Jahres gewährt und sind auf eine maximale Laufzeit von sechs Jahren begrenzt. Darüber hinaus wird die KfW in ihren Vereinbarungen mit den Geschäftsbanken sicherstellen, dass der Vorteil der subventionierten Kredite an die Unternehmen weitergegeben wird, die die Liquidität benötigen.

Dazu ausführlich: Beitrag „Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung“

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