Das beihilferechtliche „Klein-Klein“ in der Wirtschaftsförderung
Die staatliche Finanzierung von Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung wurde in den vergangenen Jahren von deutschen Kommunen beihilferechtlich in der Regel auf Grundlage des DawI-Freistellungsbeschlusses gerechtfertigt. Die Kommission hat im Jahr 2016 einige dieser Maßnahmen beihilferechtlich untersucht und der Bundesregierung mit Schreiben vom 31.01.2019 mitgeteilt, dass sie in einzelnen Fällen erhebliche Zweifel an der rechtlichen Bewertung als Dawl hat.
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