Ein wenig (Nord)Licht für die beihilferechtliche Beurteilung von Tourismusförderung
Seit dem 10.07.2017 ist die durch die VO 2017/1084 erweiterte AGVO in Kraft. Diese bringt insbesondere neue Freistellungstatbestände für Regionalflughäfen und Häfen sowie Vereinfachungen für Kulturbeihilfen mit sich (vgl. Blogbeitrag vom 19.05.2017). Nicht durchgesetzt hat sich indes der im Konsultationsverfahren besonders durch Deutschland vorgetragene Wunsch nach einem Freistellungstatbestand für Tourismusbeihilfen. Angesichts der fehlenden Entscheidungspraxis der Kommission ist dies zwar verständlich, beseitigt allerdings nicht die Unsicherheiten, die bei der öffentlichen Finanzierung von Maßnahmen der Tourismusförderung bestehen (vgl. hierzu auch den Blogbeitrag vom 11.04.2016). Etwas Hilfestellung vermag die bereits am 04.11.2015 ergangene, aber erst jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlichte Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde zu geben, in der sich diese mit mutmaßlichen Beihilfen zugunsten der norwegischen Wirtschaftsförderungseinrichtung Innovation Norwegen sowie regionaler Tourismusverbände und Destinationsmanagementorganisationen auseinander gesetzt hat (Entscheidung Nr. 469/15/COL). (mehr …)