Rein lokale Sachverhalte – nun auch vor den nationalen Gerichten

Noch im vergangenen Jahr hatte sich nun auch das OLG Nürnberg mit der Zwischenstaatlichkeitsklausel zu beschäftigen. Das Berufungsgericht bestätigte dabei eine Entscheidung des LG Regensburg, in der es um die Beurteilung von Leistungen der Stadt Regensburg an ein von ihr betriebenes Altenheim vor dem Hintergrund des Art. 107 Abs. 1 AEUV ging. Bereits das Landgericht Regensburg hatte die Klage aufgrund rein lokaler Auswirkungen der Maßnahmen abgelehnt.  (mehr …)

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Das Tatbestandsmerkmal der Handelsbeeinträchtigung – die sieben Zwerge auf dem Weg nach Luxemburg

Das in der Vergangenheit eher nur stiefmütterlich behandelte Tatbestandsmerkmal der Handelsbeeinträchtigung als ein Bestandteil des Beihilfebegriffs in Art. 107 Abs. 1 AEUV ist seit 2015 durch die neuere Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission in den Fokus der beihilferechtlichen Diskussion gerückt. Die Kommission ist dazu übergegangen, in Einzelfällen bei rein lokalen Auswirkungen die Handelsbeeinträchtigung einer Maßnahme abzulehnen, so dass im Ergebnis keine Beihilfe vorliegt.  Insbesondere vor der derzeit ersten anhängigen Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen eine diesbezügliche Entscheidung der Kommission stellt sich jedoch die Frage, ob und wie diese Entscheidungspraxis der Kommission mit der bisherigen Rechtsprechung der Unionsgerichte zu diesem Tatbestandsmerkmal in Einklang steht. (mehr …)

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Sind öffentliche Unternehmen mit einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft ein bevorzugter Vertragspartner?

Sind öffentliche Unternehmen mit einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft ein bevorzugter Vertragspartner?

Probleme der Nachweisbarkeit eines beihilferechtlichen Vorteils auf der Grundlage von Factoringleistungen im Lichte der „IFP“-Entscheidung des EuG

Das Gericht hat mit Urteil vom 26. Mai 2016 (Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-479/11 und T-157/12 Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission) den Beschluss der Kommission, die implizite unbeschränkte Bürgschaft des französischen Staates zugunsten des Institut Français du Pétrole als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt. Das Gericht stützt seine Entscheidung unter anderem auf den unzureichenden Nachweis eines tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteils durch diese Bürgschaft.

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Das EEG 2012 enthielt staatliche Beihilfen!

Mit Urteil vom 10. Mai 2016 hat das EuG entschieden, dass das Gesetz über erneuerbare Energien in seiner Fassung von 2012 („EEG 2012“) Beihilfen enthielt. Damit weist es die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 25. November 2014 ab, in dem diese zu dem Ergebnis kommt, dass sowohl die Regelungen über die Förderung von Erzeugern erneuerbarer Energie als auch die Verringerung der Umlage für stromintensive Unternehmen als staatliche Beihilfen einzustufen sind.

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Beihilferecht vs. Bail-out-Verbot

I.
Das Urteil des Gerichts in Rs. T-427/12 – Österreich/Kommission markiert eine Etappe in der juristischen Auseinandersetzung um die Verstaatlichung des mittlerweile zerschlagenen Hypo Alpe Adria Bankkonzerns. Soweit erkennbar erstmalig hat sich die Europäische Rechtsprechung dabei – wenn auch nur ganz am Rande – mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Beihilfengenehmigung der Kommission gegen das Bail-out-Verbot des AEUV verstößt. Wie erklärt sich das Zusammentreffen zweier so unterschiedlicher Regelungsbereiche?

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