Bereits seit der Einführung der IDW Standards PS 700 im Jahr 2012 lag es irgendwie in der Luft, dass das Thema Compliance auch das Beihilfenrecht erreichen würde. Seither waren insbesondere öffentliche Unternehmen offiziell gehalten, staatliche Unterstützungen beihilferechtlich zu bewerten, um die daraus resultierenden Risiken im Jahresabschluss abzubilden. Die betroffenen Unternehmen begannen also nach und nach sich mit dem Thema Compliance zu beschäftigen. Aktuell hat jetzt aber die in 2014 in Kraft getretene Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) die Entwicklung von Compliance im Beihilfenrecht auf Seiten der Beihilfengeber vorangetrieben. Mit der AGVO ist den Mitgliedstaaten mehr Verantwortung in der Beihilfenkontrolle übertragen worden. Um dieser Verantwortung bestehend aus Transparenz- und Kontrollpflichten gerecht zu werden, hat nun das zuständige Referat des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi–EA 6) Nägel mit Köpfen gemacht und ein Compliance Management System im Beihilfenrecht entwickelt.
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