Fairplay im Spanischen Fußball

Ein Jahr ist es nun gerade her, dass der spanische Fußball auf dem beihilferechtlichen Spielfeld der Kommission mit einem 0:1 unterlag. Insbesondere steuerliche Sonderregeln für einige spanische Fußballclubs standen dort auf dem Prüfstand.  Im Schatten der aktuellen Steueraffäre des Fußballstars Cristiano Ronaldo – der von 2011 bis 2014 14,7 Mio. € an Steuern hinterzogen haben soll – beginnt derzeit – angeschoben durch die UEFA – ein neues beihilferechtliches Thema zu brodeln. (mehr …)

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Der HSV steigt nicht ab und was es sonst noch Neues zum Thema Sport gibt…

Am 24. Mai 2017 hat die Kommission Beihilfen für den Bau des nationalen Fußballstadions in Bratislava genehmigt. Das Stadion wird die Anforderungen der UEFA-Kategorie 4 erfüllen. Aber neben dem Profisport auch Amateursportvereinen, Schulen und Bürgern zur Verfügung stehen. Interessant ist, dass dem Empfänger der Beihilfe die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Stadion nach der Fertigstellung zu einem Preis von 48 Mio. € an den Staat zu verkaufen. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen den tatsächlichen Investitionskosten und dem Direktzuschuss. (mehr …)

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Alles neu – macht der Mai!

Nun ist sie endlich da, die Änderungsverordnung zur AGVO! Am 17. Mai 2017 hat die Kommission die Freistellung weiterer Beihilfen angenommen. Damit werden zum einen die Schwellenwerte für bereits freigestellte Maßnahmen z.T. erhöht und zum anderen weitere Gruppen von Beihilfen von der Notifizierungspflicht ausgenommen und können ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission durchgeführt werden, soweit die in der AGVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind. (mehr …)

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Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens über die Strategische Reserve – der deutsche Strommarkt kommt nicht zur Ruhe.

Nachfragereaktionsmechanismen als eine Form von Kapazitätsmechanismen, werden derzeit von verschiedenen Mitgliedstaaten in unterschiedlichsten Konstellationen eingeführt um die Stromversorgungssicherheit zu gewährleistet. Da es sich dabei um staatliche Maßnahmen handelt, ist es nicht sehr verwunderlich, dass die Kommission in diesem Zusammenhang beihilferechtliche Probleme wittert. Die Kommission befürchtet, dass Kapazitätsmechanismen, wenn sie nicht wirklich erforderlich oder schlecht konzipiert sind, zu Wettbewerbsverzerrungen, Hindernissen für die grenzüberschreitende Durchleitung von Strom und überhöhten Strompreisen führen. Die Kommission hat daher mit einer beihilferechtlichen Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen im April 2015 begonnen. (mehr …)

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Selektiver Vorteil für den spanischen Profifußball

Bereits in einem Beitrag vom 7. Juli 2016 habe ich etwas über die Kommissionsentscheidung zum spanischen Fußball geschrieben (Rote Karte für den spanischen Fußball). Im Amtsblatt der EU wurde der Beschluss über die beihilferechtliche Bewertung der körperschaftsteuerrechtlichen Sonderbehandlung von vier spanischen Profifußballclub im Dezember 2016 veröffentlicht (Staatliche Beihilfe SA.29769). (mehr …)

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