Flughafen Montpellier: Marketingverträge auf dem beihilferechtlichen Prüfstand

Mehrfach hat die Kommission in den vergangenen Jahren u.a. Entgeltvereinbarungen oder Marketingverträge zwischen europäischen Regionalflughäfen und verschiedenen Fluggesellschaften beihilferechtlich unter die Lupe genommen. Meist ging es dabei um die Frage, ob einer am Flughafen stationierten Airlines auf Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen durch die staatlichen Flughafengesellschaften ein selektiver Vorteil gewährt wurde. Am 4. Juli 2018 hat die Kommission nun ein förmliches Prüfverfahren im Zusammenhang mit einer Marketingvereinbarung zugunsten von Ryanair am französischen Flughafen Montpellier eröffnet Pressemitteilung. Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass diese Vereinbarung nicht zwischen dem Flughafen und Ryanair abgeschlossen wurde, sondern die Marketingzuschüsse vielmehr von der regionalen Wirtschafts- und Tourismusgesellschaft gezahlt wurden. (mehr …)

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Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen ist eine staatliche Beihilfe

Wie ihrer Pressemitteilung vom 28.05.2018 zu entnehmen ist, sieht die Kommission in der Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2012/2013 eine rechtswidrige Beihilfe, für die eine Rechtfertigung nicht ersichtlich ist. Auf die betroffenen Unternehmen kommt daher für diese Jahre eine entsprechende Nachzahlungspflicht zu.

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Der Mann, den keiner kennt – Der private Investor

Verhält sich die öffentliche Hand bei ihren Transaktionen wie ein privater Investor, liegt keine Begünstigung vor, der Tatbestand einer Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV ist nicht erfüllt. Diesen Grundsatz haben die Unionsgerichte in umfangreicher Rechtsprechung zum sog. „Market Economy Operator Test“ (MEOT) immer weiter konkretisiert. Insbesondere die Frage der Anwendbarkeit des MEOT wirft in der Praxis jedoch häufig Fragen auf. Dieser Beitrag wird sich daher auf Grundlage des Urteils in der Rechtsmittelentscheidung C-127/16 P „SNCF/Kommission„ vom 7. März 2018 mit der Frage der Abgrenzung zwischen der Anwendbarkeit und der Anwendung des MEOT auseinandersetzen. (mehr …)

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SAM auch weiterhin auf Erfolgskurs

Am 16. Januar 2018 hat die Kommission eine Pressemitteilung zum Beihilfenanzeiger 2017 veröffentlicht. Dieser Meldung nach fallen 97% der Beihilfen aus dem vergangenen Jahr in den Anwendungsbereich der AGVO. Die Kommission begrüßt dieses und sieht diese Entwicklung als einen Erfolg der State Aid Modernisation (SAM).

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Tourismusförderung – es geht voran!

Der Versuch der Bundesregierung, einen Freistellungstatbestand für die staatliche Tourismusförderung in der AGVO 2017 unterzubringen, blieb erfolglos. Aufgrund bisher fehlender Erfahrungen auf diesem Themenfeld, sah sich die Kommission nicht in der Lage, eine entsprechende Freistellung aufzunehmen. Derzeit unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit der Kommission einen neuen Versuch, staatliche Tourismusförderung zukünftige beihilferechtssicher zu gestalten. (mehr …)

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