Flughafen Montpellier: Marketingverträge auf dem beihilferechtlichen Prüfstand
Mehrfach hat die Kommission in den vergangenen Jahren u.a. Entgeltvereinbarungen oder Marketingverträge zwischen europäischen Regionalflughäfen und verschiedenen Fluggesellschaften beihilferechtlich unter die Lupe genommen. Meist ging es dabei um die Frage, ob einer am Flughafen stationierten Airlines auf Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen durch die staatlichen Flughafengesellschaften ein selektiver Vorteil gewährt wurde. Am 4. Juli 2018 hat die Kommission nun ein förmliches Prüfverfahren im Zusammenhang mit einer Marketingvereinbarung zugunsten von Ryanair am französischen Flughafen Montpellier eröffnet Pressemitteilung. Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass diese Vereinbarung nicht zwischen dem Flughafen und Ryanair abgeschlossen wurde, sondern die Marketingzuschüsse vielmehr von der regionalen Wirtschafts- und Tourismusgesellschaft gezahlt wurden. (mehr …)