Beachtung von Formvorschriften bei der Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens durch die EU-Kommission – Fazit der Milchgüteprüfung
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 10. März 2022 das erstinstanzliche Urteil des Gerichts im Zusammenhang mit der Finanzierung der Milchgüteprüfung im Freistaat Bayern bestätigt und dabei Vorgaben für die wesentlichen Formvorschriften für die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens festgelegt.
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