Durchführungsverordnung für Subventionen aus Drittstaaten tritt in Kraft

Zwei Tage vor Inkrafttreten der Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen hat die Kommission am 10. Juli 2023 die Durchführungsbestimmungen für diese Verordnung angenommen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 beinhaltet Regelungen für die von den betroffenen Unternehmen der Kommission vorzulegenden Unterlagen sowie über den Ablauf der Verfahren. 

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Kommission nimmt die Änderungen in der AGVO an

Am 23. Juni 2023 hat die Kommission die Änderungen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) offiziell angenommen. Ziel ist es durch die Gewährung freigestellter Beihilfen die Umsetzung des grünen und digitalen Wandels in der EU weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten.

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Der Market Investor Test und sein Bedarf

Wie bereits an anderer Stelle auf dem BeihilfenBlog berichtet, hat die Kommission die am Flughafen Montpellier zugunsten von Ryanair abgeschlossenen Marketingverträge beihilferechtlich geprüft und ist im Rahmen eines förmlichen Prüfverfahrens zu dem Ergebnis gekommen, das diese eine rechtswidrige Beihilfe zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften enthielten. Am 14.06.2023 hat nun das EuG zu dieser Frage Stellung bezogen.

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Corona-Beihilfen zugunsten der Deutschen Lufthansa sind rechtswidrig

Vielleicht können Sie sich noch erinnern – der Luftverkehrssektor gehörte während der Corona-Pandemie zu einem der durch die Reisebeschränkungen am schwersten betroffenen Sektoren. Zur Überwindung dieser Krise haben die Mitgliedstaaten nicht nur Flughäfen, sondern auch Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen gewährt.

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Öffentliche Konsultation zur DawI-de-minimis Verordnung gestartet – kommt das Transparenzregister?

Am 31.12.2023 läuft die Anwendung der aktuellen De-miminis Verordnung im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DawI) aus. Ihren überarbeiteten Entwurf dieser Verordnung hat die Kommission nun zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Darin schlägt sie vor, den Höchstbetrag für eine DawI de-minimis Beihilfe zukünftig von 500.000 EUR in drei Steuerjahren auf 650.000 EUR im selben Zeitraum zu erhöhen.

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