Sind öffentliche Unternehmen mit einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft ein bevorzugter Vertragspartner?
Sind öffentliche Unternehmen mit einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft ein bevorzugter Vertragspartner?
Probleme der Nachweisbarkeit eines beihilferechtlichen Vorteils auf der Grundlage von Factoringleistungen im Lichte der „IFP“-Entscheidung des EuG
Das Gericht hat mit Urteil vom 26. Mai 2016 (Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-479/11 und T-157/12 Frankreich und IFP Énergies nouvelles/Kommission) den Beschluss der Kommission, die implizite unbeschränkte Bürgschaft des französischen Staates zugunsten des Institut Français du Pétrole als staatliche Beihilfe einzustufen, für nichtig erklärt. Das Gericht stützt seine Entscheidung unter anderem auf den unzureichenden Nachweis eines tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteils durch diese Bürgschaft.