Und was machen die anderen Mitgliedstaaten in der Corona-Krise?
Bis Ostern hatte die Kommission knapp 40 Beihilfeentscheidungen auf Grundlage des befristeten Beihilferahmens erlassen und damit die Grundlage für die Mitgliedstaaten gelegt, rund 50 Beihilferegelungen durchführen zu können. Daneben gibt es vier Beschlüsse der Kommission für die Genehmigung von Beihilferegelungen auf Grundlage von Art. 107 Abs. 2 lit b AEUV.
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