DawI-De-Minimis Beihilfen – ab 1.1.2020 auch für Unternehmen in Schwierigkeiten
Bereits am 13. Oktober 2020 hat die Kommission nunmehr auch die DawI-De-minimis Verordnung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und an den coronabedingten Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten angepasst.
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