Deutsche Garantieregelung für Reisesicherungsfonds der Pauschalreiseveranstalter genehmigt
Die Europäische Kommission hat am 09. Juli 2021 eine mit 750 Mio. EUR ausgestattete staatliche Garantie für Darlehen im Falle des Ausfalls des Reisesicherungsfonds für Insolvenzen von Pauschalreiseveranstaltern genehmigt. Der Reisesicherungsfonds tritt am 01. November 2021 in Kraft und soll die bisherige Lücke im Absicherungsmodell schließen.
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