Ein seltener Fall im Beihilfenrecht: ein Beschluss der Kommission auf Grundlage des DawI-Rahmens

Regelmäßig werden Beihilfen auf Grundlage des DawI-Freistellungsbeschlusses oder der DawI-De-minimis Verordnung gewährt. „Nicht-Beihilfen“ auf Grundlage der Altmark-Kriterien gibt es in Ausnahmefällen. Noch seltener sind jedoch Fälle, in denen die Kommission die Ausgleichszahlungen einer DawI auf Grundlage des DawI-Rahmens genehmigt. Umso interessanter sind derartige Kommissionsentscheidungen, aus denen auch über das betroffene Verfahren hinaus grundsätzliche Schlüsse für…

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Startschuss für IPCEI zur Förderung des Aufbaus einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette

Am 17. Dezember 2020 hat Deutschland im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gemeinsam mit 21 weiteren EU-Staaten und Norwegen das „Manifesto zur Entwicklung einer europäischen Wertschöpfungskette Wasserstofftechnologien und –systeme“ unterzeichnet und das IPCEI (Important Project of Common European Interest) Wasserstoff gestartet. Das IPCEI soll im Einklang mit den Zielen der am 10. Juni 2020 verabschiedeten Nationalen…

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Ausstieg aus der Steinkohleverstromung bis Ende 2038 beihilferechtlich gesichert

Die EU-Kommission hat am 25.November 2020 weite Teile des deutschen Kohleausstiegsgesetzes, beihilferechtlich genehmigt. Mit Hilfe staatlicher Entschädigungszahlungen an die Betreiber von Steinkohleanlagen ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 damit gesichert.

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DawI-De-Minimis Beihilfen – ab 1.1.2020 auch für Unternehmen in Schwierigkeiten

Bereits am 13. Oktober 2020 hat die Kommission nunmehr auch die DawI-De-minimis Verordnung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und an den coronabedingten Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten angepasst.

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Verlängerung des Temporary Framework und Rekapitalisierung staatlicher Unternehmen

Bereits am 13. Oktober 2020 hat die EU-Kommission die nunmehr 4. Änderung des „Temporary Framework“ veröffentlicht. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die Verlängerung der Frist für die Anwendung sowie die Aufnahme weiterer Beihilfemaßnahmen in den Katalog des befristeten Rahmens.

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