Startschuss für IPCEI zur Förderung des Aufbaus einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette

Am 17. Dezember 2020 hat Deutschland im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gemeinsam mit 21 weiteren EU-Staaten und Norwegen das „Manifesto zur Entwicklung einer europäischen Wertschöpfungskette Wasserstofftechnologien und –systeme“ unterzeichnet und das IPCEI (Important Project of Common European Interest) Wasserstoff gestartet.

Das IPCEI soll im Einklang mit den Zielen der am 10. Juni 2020 verabschiedeten Nationalen Wasserstoffstrategie sowie der im Rahmen des „Green Deals“ der EU verabschiedeten EU Wasserstoffstrategie die massive Unterstützung mit öffentlichen Mitteln in die Erzeugung von grünem Wasserstoff, in die Wasserstoffinfrastruktur und in die Nutzung von Wasserstoff in der Industrie und für die Mobilität ermöglichen.

Am 11.01.2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Interessensbekundungsverfahren gestartet, im Rahmen dessen bis zum 19. Februar 2021 Projektskizzen für Einzelvorhaben eingereicht werden können, die für eine solche Förderung in Betracht kommen.

Deutschland bringt dabei Erfahrungen aus drei von der Europäischen Kommission bereits genehmigten IPCEI mit deutscher Beteiligung mit: Das im Dezember 2018 genehmigte IPCEI zur Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Mikroelektronik, das im Dezember 2019 genehmigte erste IPCEI zur Förderung von Forschung und Innovation im Bereich Batterien und das im Januar 2021 genehmigte Herbst-IPCEI zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette.

Ziele und Voraussetzungen des IPCEIs

IPCEI sollen es ermöglich, Wissen, Know-how und finanzielle Mittel von Partnern aus verschiedenen Ländern der Union zusammenzuführen, um aufgrund der sich hieraus ergebenden positiven Spill-over-Effekte auf den gesamten Binnenmarkt und auf die europäische Gemeinschaft einen entscheidenden Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft in dem jeweiligen Bereich zu erzielen. Insbesondere sollen groß angelegte innovative Vorhaben ermöglicht werden, die ohne die angestrebten Förderungen nicht durchgeführt würden, da sie für die Beteiligten nicht finanzierbar, praktisch nicht durchführbar oder nicht rentabel wären.

So betont Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, man wolle in Deutschland und Europa bei Wasserstofftechnologien weltweit führend werden und hierfür mit einem gemeinsamen europäischen Projekt Investitionen den notwendigen Schub verleihen. Unternehmen würden dazu aufgerufen, mutige und zukunftsweisende Investitionsentscheidungen zu treffen. Mit innovativen Wasserstofftechnologien könne man zeigen, dass Klimaschutz und Industriepolitik kein Widerspruch seien, sondern zu einer gemeinsamen Erfolgsgeschichte werden können.

Damit die Förderung im Rahmen eines IPCEIs von der Europäischen Kommission genehmigt wird, muss die Förderung der Einzelvorhaben beihilferechtlichen Vorschriften entsprechen und das IPCEI als Gesamtvorhaben nach § 107 Abs. 3 lit. b AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar sein, wobei die Europäische Kommission die in der Mitteilung der Kommission vom 20.06.2014 „Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse mit dem Binnenmarkt“ (2014/C 188/02) Mitteilung der Kommission — Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt (europa.eu) aufgeführten Voraussetzungen berücksichtigt.

Demnach müssen die einzelnen enthaltenen Vorhaben Teil einer gemeinsamen Struktur, eines gemeinsamen „Fahrplans“ oder eines gemeinsamen Programms sein und auf dasselbe Ziel ausgerichtet sind. Ziel ist es, dass sie die Vorhaben ergänzen und aufeinander aufbauen.

Des Weiteren muss das Gesamtvorhaben 1) einen Beitrag zu strategischen Zielen der EU leisten, 2) von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden, 3) eine private Kofinanzierung durch die Empfänger vorsehen, 4) positive Spillover-Effekte in der gesamten EU bewirken und 5) sehr ehrgeizige Ziele in Bezug auf Forschung und Innovation verfolgen, die über den Stand der Technik in dem betreffenden Sektor hinausgehen.

Anforderungen an die Einzelvorhaben

Die Anforderungen an die förderfähigen Einzelvorhaben und die einzureichenden Projektskizzen sind in der Bekanntmachung des „Interessenbekundungsverfahrens zur geplanten Förderung im Bereich Wasserstofftechnologien und –systeme“ (814731_01 1..4 (bmwi.de)) vom 11. Januar 2021 aufgeführt.

So müssen die Vorhaben zunächst 1) ein bedeutendes Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben, eine erste industrielle Anwendung oder ein bedeutendes Umwelt-, Energie- oder Verkehrsvorhaben darstellen, 2) mindestens 10 Millionen Investitionskosten des Antragstellers umfassen, 3) eine Kofinanzierung durch den Antragsteller sicherstellen, 4) und in der Bundesrepublik Deutschland durch ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchgeführt werden.

Des Weiteren werden bei der Auswahl der Projekte allgemeinen Förderkriterien, wie Schlüssigkeit der Projektskizze, Plausibilität der Eigenfinanzierung, Kosten- und Fördereffizienz sowie Hebelwirkung und Innovationsgrad berücksichtigt.

Schließlich wird beurteilt, ob hinsichtlich des jeweiligen Vorhabens eine positive Prognose dahingehend getroffen werden kann, dass es zur Erfüllung der weiteren beihilferechtlichen Voraussetzungen der IPCEI-Mitteilung beiträgt.

Ablauf und Ausblick

In einem am 14.01.2021 begonnenen Interessenbekundungsverfahren können sich interessierte Unternehmen mit Vorschlägen beteiligen und bis zum 19.02.2021 Projektskizzen für Investitionsvorhaben in den oben genannten Bereichen einreichen. Das Prä-Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission soll bis zum Sommer 2021 gestartet werden. Nachdem die beihilferechtliche Entscheidung der Europäischen Kommission möglichst bis Ende 2021 fallen soll, muss auf nationaler Ebene der entsprechende Förderbescheid erstellt werden. Erste Projekte sollen dann ab 2022 umgesetzt werden können.

In einer Online-Informationsveranstaltung vom 21. Januar 2021 informierten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über den Ablauf des Interessensbekundungsverfahrens und des IPCEI und beantworteten diesbezügliche Fragen der Teilnehmer. Eine weitere Online-Veranstaltung zur Information über das Förderverfahren und zur Beantwortung weiterer Fragen wird am 9. Februar 2021 von 10 bis 12 Uhr stattfinden.

*Diesen Beitrag schrieb Christopher Hanke während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bei MWP.

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