Die Kommission genehmigt deutsche Garantieregelung für Handelskreditversicherungen
Die von der Kommission am 14. April 2020 unter SA.56941 genehmigte Beihilferegelung schützt Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen liefern vor dem Risiko der Nichtzahlung durch ihre Kunden. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs ist das Risiko gestiegen, dass Versicherer nicht bereit sind, ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
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