Flughafen Montpellier: Ryanair muss rechtswidrige Beihilfen aus Marketingverträgen zurückzahlen
Am 4. Juli 2018 hat die Kommission ein förmliches Prüfverfahren über die Marketingverträge zwischen Ryanair und der Vereinigung für Tourismus- und Wirtschaftsförderung der Region Montpellier (AFTPE) eröffnet (s. Blogbeitrag vom 11. Juli 2018). Ein Jahr später ist die Kommission nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die Marketingverträge rechtswidrige Beihilfen enthalten. Frankreich ist aufgefordert, von Ryanair 8,5 Mio. € zurückzufordern (s. Pressemitteilung der Kommission vom 2. August 2019).
(mehr …)