Verlängerung des Temporary Framework und Rekapitalisierung staatlicher Unternehmen
Bereits am 13. Oktober 2020 hat die EU-Kommission die nunmehr 4. Änderung des „Temporary Framework“ veröffentlicht. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um die Verlängerung der Frist für die Anwendung sowie die Aufnahme weiterer Beihilfemaßnahmen in den Katalog des befristeten Rahmens.
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